Stiftung Benediktinerabtei Michaelsberg
Das Wahrzeichen erhalten. Das Erbe bewahren. Den Autrag leben.
Der generelle Zweck der Stiftung ist gemäß der Satzung die Förderung der Religion, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und des Denkmalschutzes. Insbesondere fordert sie christlich-religiöse Präsenz auf dem Michaelsberg und damit verbundene liturgische, karitative und kulturelle Aktivitäten bzw. Aufgaben.
Die Stiftung „Benediktinerabtei Michaelsberg“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Siegburg. Das zuständige Finanzamt hat sie als gemeinnützig anerkannt, so dass Zustiftungen und Spenden an die Stiftung steuerlich begünstigt sind.
Geschichte
Entstehung der Stiftung
Die Stiftung wurde 2005 von einem Siegburger Bürger ins Leben gerufen. Er war dem damaligen Benediktinerkonvent sehr verbunden und wollte das Kloster auf dem Michaelsberg dauerhaft fördern, seinen baulichen Erhalt, den Unterhalt der Mönche sowie ihre religiösen und karitativen Aktivitäten.
In den folgenden Jahren wuchs trotz Ausgaben für diverse Zwecke das Stiftungsvermögen durch Zustiftungen und Zuführungen aus den Erträgen beachtlich an. Nach der Auflösung des Benediktinerkonvents 2011 wurde die ursprüngliche Satzung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden an die neue Situation angepasst. Somit kann nun auch die Gemeinschaft der Unbeschuhten Karmeliten auf dem Michaelsberg durch die Stiftung gefördert werden.
Bei der Auswahl von zu fördernden Projekten versuchen sich Vorstand und Kuratorium der Stiftung an den Intentionen der Benediktinermönche vom Michaelsberg zu orientieren.
Bei einer Stiftung bleibt das Stiftungskapital in seinem Wert zumindest erhalten oder wird durch Zustiftungen und Zuführungen aus den Erträgen vermehrt. Nur die Erträge werden zur Erfüllung der satzungsgemäßen Stiftungszwecke verwandt.
Diese aktuell gültige Satzung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Stiftung
Vorstand
Die Stiftung wird geführt von einem Vorstand mit drei Mitgliedern:
Vorsitzender:
Professor Dr. Ulrich Herkenrath
Universitätsprofessor i. R.
Stellvertreter:
Christoph Konrad Machens, Rechtsanwalt
Dr. Werner Mertens, Bankprokurist i.R.
Stiftung
Kuratorium
Der Vorstand wird kontrolliert von einem Kuratorium mit sechs Mitgliedern:
Vorsitzender:
Franz Huhn
Bürgermeister i. R.
Mitglieder:
Bettina Heinrichs-Müller, Dipl. Theologin
Dr. Konrad Machens, Rechtsanwalt
Dr. Andrea Korte-Böger, Stadtarchivarin i.R.
Holger Hürten, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Rhein-Sieg
Michael-Ezzo Solf, MdL, Studiendirektor i.R.
Bernd Steinbach, Bankdirektor i. R.
Das Kuratorium unterbreitet dem Vorstand Vorschläge für die Verwendung der Erträge.
Seit dem Einzug der indischen Karmeliten-Patres auf dem Michaelsberg im September 2013 fördert die Stiftung insbesondere direkt und indirekt deren geistliche Aktivitäten.
Förderung
Steuerliche Vorteile
Mit einer Zustiftung / Spende zugunsten unserer Stiftung unterstützen Sie nicht nur unsere gemeinnützige Arbeit, sondern kommen auch noch in den Genuss von steuerlichen Vergünstigungen, da Sie den gestifteten bzw. gespendeten Betrag beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen können.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Verwendungszweck Ihrer Zustiftung / Spende zu bestimmen. Das Geld wird dann ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt.
Ein wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass die Stiftung zur Finanzierung eines größeren Projektes Gelder langfristig anlegen und nicht zu Gunsten Dritter gewinnbringend arbeiten darf. Wie Sie sehen, ist die Unterstützung einer Stiftung ein richtiger und sinnvoller Schritt in Richtung Zukunft.
Die Stiftung nimmt gerne gegen eine entsprechende Quittung (Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung) entgegen:
• Zustiftungen zum Stiftungskapital
• Zweckgebundene Spenden